Die männliche Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Auf Basis des Kollektivvertrages für Lehrlinge für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe beträgt die Lehrlingsentschädigung ca. EUR 1.000 im 1. Lehrjahr, EUR 1.148,75 im 2. Lehrjahr, EUR 1.493,38 im 3. Lehrjahr und EUR 2.000 im 4. Lehrjahr.